Pflichtberatung

Nach Ablauf der Regelstudienzeit (6 Semester im Bachelor, 4 Semester im Master) können in Fällen, die nachvollziehbar auf einen nicht erfolgreichen Abschluss des Studiums hinauszulaufen drohen, die betroffenen Studierenden durch den Prüfungsausschuss zu einer Studienberatung verpflichtet werden.

In der Pflichtberatung soll in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss ein individueller Studienverlaufsplan erarbeitet werden. Der individuelle Studienverlaufsplan ist verbindlich. Wird in ihm von Regelprüfungsterminen abgewichen, so bestehen für diese Modulprüfungen keine Freiversuche.

Überschreitet die Kandidatin/der Kandidat die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester, ohne sich zu der Prüfung, mit der das Studium abgeschlossen wird, angemeldet zu haben, so wird sie/er vom Prüfungsausschuss unter Fristsetzung zur Teilnahme an einer besonderen Studienberatung aufgefordert. Folgt die Kandidatin/der Kandidat dieser Aufforderung zur Studienberatung innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird sie/er exmatrikuliert.