Prüfungen

Modulprüfungen

Die Modulprüfungen bestehen in der Regel aus einer, maximal aus zwei Prüfungsleistungen. Viele Module sehen Prüfungsvorleistungen als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung vor.

Prüfungszeiträume

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in den dafür festgelegten Prüfungszeiträumen abgelegt.

  • Der erste Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich auf vier Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Der zweite Prüfungszeitraum erstreckt sich auf die letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit.
  • Die Prüfungen zum Regelprüfungstermin nach dem Prüfungs- und Studienplan (Anlage 1 der SPSO) finden i.d.R. im ersten Prüfungszeitraum statt. Für viele Module wird ein zweiter Prüfungstermin im zweiten Prüfungszeitraum angeboten (vor allem für Verbesserungs- und Wiederholungsversuche).
  • Wiederholungsprüfungen für Module aus dem vorhergehenden Semester finden im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum statt.

Modulprüfungen in Form von Prüfungspraktika, Referaten/Präsentationen und Kolloquien können veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der zweiten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

 

Regelprüfungstermine

  • Die Regelprüfungstermine ergeben sich aus der Lage der Module im Studien- und Prüfungsplan. Für die Module des Fortgeschrittenenpraktikums ist das 6. Semester als Regelprüfungstermin festgelegt, für die Module des Wahlbereiches das 4. bzw. das 5. Semester.
  • Die studienbegleitenden Modulprüfungen können vor dem Regelprüfungstermin abgelegt werden, sofern die für die Zulassung erforderlichen Prüfungsvorleistungen erbracht sind.
  • Alle spätestens zum Regelprüfungstermin erstmalig abgelegten Modulprüfungen (mit Ausnahme des Abschlussmoduls) werden als Freiversuche gewertet.