Auslandssemester
Studierende haben die Möglichkeit, alternativ zum Prüfungs- und Studienplan ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Für einen Auslandsaufenthalt wird das fünfte Semester empfohlen.
Am ausländischen Studienstandort müssen im Vergleich zum Prüfungs- und Studienplan gleichwertige Kompetenzen erworben werden. Bei der Wahl des Semesters und des Studienortes ist daher zu beachten, dass an der ausländischen Hochschule solche Module angeboten werden, die durch den Prüfungsausschuss als gleichwertig zu denen des Prüfungs- und Studienplanes anerkannt werden können.
Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.
- Zu diesem Zweck wählt der Student eine geeignete ausländische Hochschule und die dort zu studierenden Module aus und sucht rechtzeitig den Kontakt zum Fachstudienberater, um in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit der Module zum Prüfungs- und Studienplan vorab zu klären.
- Die Finanzierung des Auslandssemesters liegt in der Verantwortung des Kandidaten. Eine Beratung über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Stipendienprogramme, Auslands-BaföG oder ähnliches erfolgt im Rostock International House der Universität Rostock.
- In einer Lehr- und Lernvereinbarung mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sollen
- die Lernziele und -inhalte,
- der Zeit- und Sachplan,
- zu belegende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Leistungen, sowie
- die Änderungsmöglichkeiten der Lehr- und Lernvereinbarung
festgehalten werden.
