Praktikumsordnung

A. Teilnahme

Praktikumsplätze werden vorrangig an Studierende vergeben, für die das Physikalische Praktikum gemäß Studienordnung in dem betreffenden Semester vorgesehen ist. Mit der Anmeldung zum Praktikum verpflichtet sich der/die Praktikant/in zur regelmäßigen Teilnahme. Wird ein Praktikumstermin versäumt, besteht die Möglichkeit, ihn an einem ausgewiesenen Termin nachzuholen bzw. ihn in Absprache mit der verantwortlichen Betreuungsperson in einem parallel laufenden Praktikum wahrzunehmen. Wird mehr als ein Versuch versäumt, kann die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Praktikum nicht mehr bescheinigt werden.

B. Allgemeines

Mit der Einschreibung bei Stud.IP wird für jede/n Praktikantin/en ein Datensatz angelegt. Die Einrichtungen und Geräte des Praktikums sind sorgsam und sachgerecht zu behandeln. Schäden und Mängel an den Apparaturen sind sofort zu melden. In den Praktikumsräumen ist das Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet, Handys sind auszuschalten. Die Praktika dürfen nicht mit Inlineskatern oder Rollerblades betreten bzw. befahren werden. Nach Beendigung der Versuche ist jede/r Praktikant/in verpflichtet seinen Versuchsplatz aufzuräumen. Grobe Verstöße gegen die Praktikumsordnung können zum Ausschluss vom Praktikum führen.

C. Organisation

Das Praktikum wird vom Lehrbeauftragten für das Fach geleitet, die Praktikanten werden in der Regel von wissenschaftlichen Assistenten betreut. Die Praktikumszeit ist im Studienplan festgelegt. Jeweils zwei Studierende arbeiten in der Regel gemeinsam am gleichen Versuchsaufbau. Die durchgeführten Versuche werden anerkannt (gelten), wenn die Note für das Protokoll besser als "ungenügend" (5) ist. Zu Beginn des Praktikums erhalten die Studierenden eine Belehrung über den Arbeits- und Brandschutz sowie die Gefahren beim Umgang mit den Versuchsanlagen. Die Belehrung muss von jedem/r Studierende schriftlich quittiert werden. Die komplette Organisation der Praktika findet auf der Plattform Stud.IP statt. In einem Semester darf nur das FP1 oder das FP2 belegt werden.

D. Notenspeicherung

Die Protokollnoten werden nach dem Beenden des Praktikums ein Jahr lang archiviert. Nach diesem Jahr werden die Protokollnoten automatisch gelöscht. Für etwaige Anrechnungsfälle muss dann das/die Protokoll/e vorgelegt werden. Bei Gruppen, bei denen nur ein Protokoll vorliegt, muss einer von beiden Gruppenbeteiligten eine Kopie erstellen. Hier muss die Versuchsbezeichnung, Person und Note zu erkennen sein. Diese Kopie wird dem Praktikumsleiter am Ende des Semester vorgelegt und unterschrieben. Nicht abgeholte Protokolle werden nach einem Jahr vernichtet. Diese Reglung gilt nur für die Teilnoten, nicht für die Modulprüfungen, diese Unterliegen anderen Vorschriften.

E. Versuchsdurchführung

Zu den einzelnen Praktika sind Versuchsanleitungen online verfügbar. Dort finden Sie die Aufgabenstellungen für die Versuche. Daneben sind physikalische Grundlagen, Hinweise für die Versuchsdurchführung bzw. Protokollanfertigung sowie Literaturhinweise und Fragen angegeben, die eine Vorbereitung auf den Versuch erleichtern sollen.

Die Vorbereitung auf einen Praktikumstag umfasst: Intensives Studium der theoretischen Grundlagen für den jeweiligen Versuch und gründliches Durchdenken der Zielstellung. Dazu ist die für jeden Versuch angegebene Literatur zu nutzen. Außerdem sind die am Ende jeder Versuchsanleitung vermerkten Fragen durchzuarbeiten. Beschäftigen Sie sich eingehend mit dem Versuchsaufbau und der Versuchsdurchführung.

Dabei kommt es darauf an, dass Sie sich über das Versuchsprinzip und die voraussichtlichen Ergebnisse Klarheit verschaffen. Es sind für das Praktikum mitzubringen: Millimeterpapier für die grafische Darstellung der Versuchsergebnisse, Zeichengeräte, Taschenrechner. Die Vorbereitung wird stichprobenweise kontrolliert. Die Abgabe einer schriftlichen Beantwortung der Fragen ist nicht erforderlich. Die Ausarbeitungen dazu werden weder korrigiert noch bewertet.

Zu Beginn des Praktikums gibt die jeweilige Betreuungsperson Hinweise für die technische Durchführung der Versuche und weist auf Besonderheiten hin. Die zum Versuch gehörenden Geräte und Instrumente werden, soweit sie nicht am Arbeitsplatz stehen, von einem dafür verantwortlichen Mitarbeiter ausgegeben. Die eigenmächtige Entnahme jeglichen Zubehörs von anderen Versuchsplätzen ist unzulässig. Fehlendes oder schadhaftes Zubehör ist dem Assistenten zu melden.

Bei der Durchführung von Versuchen aus dem Bereich der Elektrizitätslehre darf die Spannungsquelle in der Regel erst dann eingeschaltet werden, wenn die Betreuungsperson die Schaltung abgenommen hat. Unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Versuchsdurchführung und fehlerhaftes Arbeiten von Apparaten müssen unverzüglich der Betreuungsperson gemeldet werden, damit der Schaden behoben oder gegebenenfalls die Aufgabenstellung entsprechend abgeändert werden kann.

Bei der Versuchsdurchführung entstandene Beschädigungen, gleich welcher Art, sind ebenfalls sofort zu melden. Im Protokoll sind die Messungen vollständig auszuwerten und die Versuchsdurchführung sowie die Messergebnisse mit Fehlerbetrachtung kritisch zu diskutieren. Diagramme sind einzufügen.

Nach Durchführung der Aufgabe und Anfertigung des Messprotokolls sind die benutzten Schaltungen abzubauen, Flüssigkeiten in die Vorratsflaschen zurückzugießen, Glasgeräte und Zubehörteile zu reinigen sowie die Versuchsplätze aufzuräumen.

Entliehene Geräte müssen ordnungsgemäß zurückgegeben werden.

Vor Verlassen der Praktikumsräume hat sich der Praktikant beim Assistenten abzumelden.

Arbeitsschutzhinweise für das Physikalische Praktikum

1. Allgemeines Verhalten

  • Verhalten Sie sich in den Praktika so, dass Sie weder sich noch Ihre Mitstudierenden gefährden.
  • Rauchen und Nahrungsaufnahme sind in den Praktikumsräumen nicht gestattet.
  • Schwangere dürfen den Laborbereich nur eingeschränkt nutzen, bitte melden Sie sich umgehend beim Praktikumsleiter.
  • Personen, die nicht im Besitz der erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen sind, kann die Arbeit im Laborpraktikum nicht
    gestattet werden. (Rücksprache mit dem Praktikumsleiter)
  • Bei Flüssigkeitsthermometern ist auf den erforderlichen Messbereich zu achten.
  • Melden Sie Glas- und Thermometerbruch sofort der Betreuungsperson und lassen Sie die Scherben liegen.

2. Feuergefährliche und gesundheitsgefährdende Stoffe

  • Vorsicht beim Umgang mit (brennbaren) Chemikalien.
  • Füllen Sie Chemikalien (z.B. Methanol) niemals in Trinkgefäße.
  • Benutzte Chemikalien gehören nicht in den Ausguss, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Benutzen Sie die dafür vorgesehenen Sammelbehälter.
  • Benutzen Sie für die Versuchsflüssigkeiten nur die jeweiligen Vorratsflaschen.
  • Elektrische Heizplatten sind so aufzustellen, daß sich keine benachbarten Gegenstände entzünden können.

3. Elektrische Anlagen

  • Elektrischen Schaltungen dürfen nur im spannungslosen Zustand aufgebaut, geändert und abgebaut werden.
  • Hierzu werden Spannungsquellen bis 48 V auf "0" gestellt und Spannungsquellen über 48 V herunter geregelt und abgeschaltet.
  • Achten Sie auf ausreichende Messbereiche der Messinstrumente.
  • Bei Unfällen mit elektrischem Strom sind sofort die jeweiligen Hauptschalter neben den Türen zu betätigen und die Betreuungsperson zu verständigen.

4. Ionisierende Strahlung und Laser

  • Die Aktivität der verwendeten radioaktiven Präparate ist nur < 2MBq. Bei Langzeiteinwirkung können dennoch Strahlenschäden auftreten.
  • Deshalb dürfen sich die radioaktiven Präparate nicht längere Zeit in unmittelbarer Nähe des menschlichen Körpers befinden. Die Präparate liegen in speziellen Bleicontainern. Öffnen sie den Deckel nur zur Messung und nehmen Sie die Präparate keinesfalls heraus.
  • Jegliches Manipulieren an den radioaktiven Präparaten ist verboten.
  • Während des Arbeiten mit radioaktiven Präparaten sind Essen, Trinken und der Gebrauch von Kosmetika strikt untersagt. Waschen Sie sich anschließend die Hände, um eventuell vorhandenen Bleiabrieb zu beseitigen.
  • Schwangeren ist jede Arbeit unter Einwirkung ionisierender Strahlung verboten.
  • Ein Laser kann bei Einstrahlung in die Augen irreversible Netzhautschäden bewirken. Sehen Sie deshalb niemals in einen Laserstrahl! Auch die relativ geringe Leistung der im Praktikum verwendeten Laser kann zu Schäden führen. Vorsicht bei Reflexionen!

5. Verhalten bei Alarm

  • Bei Alarm sind die Praktikumsräume sofort zu verlassen.
  • Benutzen Sie die ausgewiesenen Fluchtwege.
  • Bewegen Sie sich zügig, aber nicht hektisch.
  • Sammelplatz ist auf der Grünanlage vor dem Hörsaalgebäude.