Reguläre Durchführung von Lehrveranstaltungen im Wintersemester

Nachdem alle Fakultäten bezüglich der Ausnahmeregelungen für Fälle höherer Gewalt auf Grundlage der Rahmenprüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für Lehramtsstudiengänge (jeweils §1a) angehört wurden und sich mehrheitlich gegen eine Fortführung dieser Regelung ausgesprochen haben, hat das Rektorat beschlossen, die Ausnahmeregelungen zum Wintersemester 2022/23 aufzuheben.

Derzeit ist vorgesehen, die dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, idealerweise eine FFP2-Maske, und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen aufrecht zu erhalten und keine verbindlichen Vorgaben (Maskenpflicht, Mindestabstand) auszusprechen, so dass alle Lehrveranstaltungen wieder regulär geplant werden können.

Der derzeitige Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht jedoch vor, dass die Bundesländer bei Gefahr für das Gesundheitssystem für öffentliche Bereiche Maskenpflicht und ggf. auch weitere Schutzmaßnahmen (Abstand, Hygienekonzepte, Personenobergrenzen) festlegen können. Davon könnten dann auch die Hochschulen betroffen sein.

Da die Prognosen für den Herbst und Winter momentan keine zuverlässige Planungssicherheit für die Gestaltung von Studium und Lehre im kommenden Wintersemester ermöglichen, werden die Lehrenden trotzdem gebeten, sich darauf vorzubereiten, dass im Fall von hohen Ausfällen aufgrund von Corona-Infektionen oder landes- oder bundesweiten Regelungen zur Pandemiebekämpfung erneut Einschränkungen und ggf. Umstellungen auf Hybrid- oder Online-Lehre erforderlich werden.

Stand: 16.09.2022

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