Prüfungsverwaltungssystem

Die Studierenden sind zur Nutzung des elektronischen Prüfungsverwaltungssystems verpflichtet.

Sie nutzen in eigener Verantwortung den bestehenden Onlinezugang, https://pruefung.uni-rostock.de, zu dem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem, mit dem

  • die Prüfungsdaten,
  • die An- und Abmeldung zu Modulprüfungen
  • sowie die Bekanntgabe der Bewertung von Prüfungsentscheidungen

elektronisch verwaltet werden.

Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit der Einträge im Prüfungsverwaltungssystem im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßig, mindestens einmal im Semester, zu prüfen; Übertragungsfehler sollen sofort angezeigt werden. 

Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt nach Möglichkeit über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem oder per Aushang. Die Bewertung gilt spätestens zwei Wochen nach Einstellung der Bewertung in das elektronische Prüfungsverwaltungssystem oder nach Aushang als bekannt gegeben, sofern dem Kandidaten das Ergebnis nicht schon nachweislich zuvor zur Kenntnis gelangt ist. Über die Einstellung von Prüfungsergebnissen in das elektronische Prüfungsverwaltungssystem werden die Kandidatinnen/Kandidaten ortsüblich informiert.