Prüfungsanmeldung

Information über die Prüfungsanmeldebedingungen

Information über die Prüfungsanmeldebedingungen

Fristen
Die Prüfungszeiten eines Semesters sind aufgeteilt in einen ersten Zeitraum 4 Wochen unmittelbar nach dem Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Zeitraum 2 Wochen unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters.

  • Die Frist für die Meldung zu den Modulprüfungen beider Prüfungszeiträume endet vier Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit.
  • Die Frist für die Meldung zu den während der Vorlesungszeit abzulegenden Modulprüfungen endet zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.

Anmeldung

  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt online unter https://pruefung.uni-rostock.de . Die dazu erforderlichen Angaben (Prüfungs-Nr., Datum und Ort) sind angelegt.
  • Die Online-Prüfungsanmeldung kann nicht angewendet werden bei nicht formalisierten Fremdleistungen. Dazu bitte im Studienbüro melden.
  • Für die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen im Masterstudium beachten Sie bitte die Hinweise zur Terminvereinbarung.

Besonderheiten für Prüfungstermine im zweiten Prüfungszeitraum

  • Werden für eine Modulprüfung Prüfungstermine sowohl im ersten als auch im zweiten Prüfungszeitraum angeboten, besteht die Wahl für welchen Termin die Anmeldung vorgenommen wird. Wichtig: es darf/kann im Anmeldezeitraum nur ein Termin angemeldet werden.
  • Studierende, die sich für eine Prüfung im 1. Prüfungszeitraum angemeldet haben, diese aber dann nicht bestanden haben und die Prüfung bereits im 2. Prüfungszeitraum wiederholen wollen, müssen sich schriftlich im Studienbüro Physik anmelden. Die Frist für die Anmeldung endet eine Woche vor dem Beginn des zweiten Prüfungszeitraums.
  • Gleiches gilt für die Wahrnehmung des zweiten Prüfungstermins für eine Notenbesserung, sofern die Prüfung im 1. Prüfungszeitraum bestanden wurde und als Freiversuch gewertet wird.

Zulassung zur Prüfung
Hinweis: Die Online-Prüfungsanmeldung für den ersten Prüfungsversuch  ist gleichzeitig der Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Es erfolgt zunächst eine Zulassung unter Vorbehalt. Sollten die Prüfungsvorleistungen bis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erbracht worden sein, erlischt die Zulassung. Die Anmeldung gilt in diesem Fall als nicht unternommen.

Bachelorarbeit

Bachelorarbeit

Ausgabe und Anfertigung der Bachelorarbeit sind in Paragraph 25, Abgabe, Kolloquium und Bewertung in Paragraph 26 der Prüfungsordnung geregelt.
Weitere Hinweise finden Sie hier: Hinweise zur Bachelorarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist bis 14 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit zu stellen. Dazu ist das folgende Formular zu verwenden:Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit

Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen (Bachelor PO 2013) verlängern: Antrag zur Fristverlängerung. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein. Andernfalls tragen Sie als Antragsteller/in das Risiko eines Fristversäumnisses („Frist-Fünf“), wenn der Prüfungsausschuss dem Antrag nicht oder nicht im beantragten Umfang entspricht.

 

Masterarbeit

Masterarbeit

Ausgabe und Anfertigung der Masterarbeit sind in Paragraph 25, Abgabe, Kolloquium und Bewertung in Paragraph 26 der Prüfungsordnung geregelt.
Weitere Hinweise finden Sie hier: Hinweise zur Masterarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist bis 1 Woche nach Beginn der Vorlesungszeit zu stellen. Dazu ist das folgende Formular zu verwenden: Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit

Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens sechs Wochen (Master PO 2015) verlängern: Antrag zur Fristverlängerung. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein. Andernfalls tragen Sie als Antragsteller/in das Risiko eines Fristversäumnisses („Frist-Fünf“), wenn der Prüfungsausschuss dem Antrag nicht oder nicht im beantragten Umfang entspricht.