Freiversuch

Freiversuche wurden in der aktuellen Rahmenprüfungsordnung RPO Ba/Ma vom 21.11.2019 neu geregelt.

Eine Modulprüfung wird als Freiversuch gewertet, wenn sie spätestens zum Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. Zu unterscheiden sind die beiden Fälle:

  1. Eine bestandene Prüfung im Freiversuch kann zur Notenverbesserung einmal erneut abgelegt werden. Die bessere Note gilt. Der Verbesserungsversuch hat spätestens bis zum Ende der darauf folgenden zwei Semester zu erfolgen. Sie müssen sich dafür selbstständig im Prüfungsportal anmelden.
  2. Eine nichtbestandene Modulprüfung im Freiversuch gilt als nicht unternommen (Ausnahme: sie wurde wegen Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes für nicht bestanden erklärt).
    Sie kann nach dem regulären ersten Versuch maximal zweimal wiederholt werden; es bestehen insgesamt also bis zu vier Prüfungsversuche. Die Anmeldung zum regulären ersten Versuch erfolgt selbstständig durch den Studierenden im Prüfungsportal.