Einschreibung/Übergang ins Masterstudium

Zugangsvoraussetzungen:

  • Bachelorstudium in Physik oder vergleichbarer Studiengang
  • Nachweis von 40 Leistungspunkten (LP) in Experimentalphysik, 25 LP in Theoretischer Physik und 25 LP in Mathematik. Maximal 15 LP können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.
  • Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse (Niveaustufe B2). StudienbewerberInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

Der Masterstudiengang Physik ist nicht zulassungsbeschränkt.

Die Ein- bzw. Umschreibung für ein Masterstudium an der Universität Rostock erfolgt online:

  • für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres,
  • für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres.

Das dafür notwendige Portal wird für diesen Zeitraum freigeschaltet.

Liegt das Bachelor-Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, muss eine Bescheinigung über die Anmeldung zum letzten Prüfungsabschnitt des vorangehenden Studiengangs und eine Bestätigung über die bis dahin absolvierten Prüfungen und deren Ergebnisse vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage kann eine vorläufige Zulassung ausgesprochen werden (§15(2) der URZS).