Bachelorarbeit

Die Abschlussprüfung enthält das Modul „Bachelorarbeit B.Sc. Physik“ (12LP). Sie besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) und dem Kolloquium. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem studierten Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.   

Die Bachelorarbeit wird von einem Professor/einer Professorin oder einer anderen hauptberuflich wissenschaftlich tätigen Person, einem Lehrbeauftragten oder einer in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrenen Person betreut. Dieser Personenkreis muss mindestens den akademischen Grad B.Sc. besitzen.

Die Themenfindung für die Bachelorarbeit erfolgt auf der Grundlage von Angeboten von Wissenschaftlern des Instituts für Physik. Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können auch Themenangebote von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer wissenschaftlicher Einrichtungen Grundlage der Bachelorarbeit sein. Die Themenfindung sollte im 5. Semester begonnen werden.

Der Bearbeitungsaufwand für die Bachelorarbeit beträgt elf LP (330 Stunden = ca. 42 Arbeitstage) und für das Kolloquium ein Leistungspunkt.

Die Bachelorarbeit wird in der Regel semesterbegleitend im 6. Semester durchgeführt. Während der Vorlesungszeit stehen zwei Tage pro Woche für die Bachelorarbeit zur Verfügung, insgesamt ergibt sich eine Bearbeitungsfrist für die schriftliche Bachelorarbeit von 18 Wochen. Die genaue Zeitplanung ist mit dem Betreuer abzusprechen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann.

Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache verfasst. Die Kandidatin/der Kandidat kann mit der Zulassung beantragen, die Arbeit in einer anderen Sprache zu verfassen.

Gute wissenschaftliche Praxis

Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen und Habilitationsschriften, aber auch auf Berichte während des Studiums wie Praktikumsprotokolle sind entsprechend den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock anzufertigen.

Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KfP) hat darüber hinaus eine Empfehlung zur "Gute(n) wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik" verabschiedet. Das Papier beschreibt derzeit allgemein als zutreffend erachtete Standards für die Erarbeitung und das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten in der Physik.

Die in den Empfehlungen der KfP "aufgeführten Kriterien für gute wissenschaftliche Praxis im Zusammenhang mit Qualifikationsarbeiten beziehen sich auf zwei Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens, nämlich den Prozess der Gewinnung neuer physikalischer Erkenntnisse sowie die Darstellung der Ergebnisse.

Das Einüben guter wissenschaftlicher Praxis stellt ein wichtiges Lernziel im Studium dar, insbesondere bei Bachelor- und Masterarbeiten, aber zum Beispiel auch schon im Anfängerpraktikum.

Für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind die Autoren von Qualifikationsarbeiten verantwortlich. Sie werden dabei arbeitsbegleitend von den verantwortlichen Betreuern unterstützt, die darauf hinwirken, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden."

>> Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik

>> Good scientific practice for scientific qualification reports and theses in physics