Studienorganisation

Modulbeschreibungen

Das Studium gliedert sich in Module (Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule). Die Module umfassen inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen und erstrecken sich über ein Semester.

Die Modulbeschreibungen enthalten u.a. Angaben über:

  • Ansprechpartner
  • Lern- und Qualifikationsziele
  • Lehrinhalte
  • Termin des Moduls
  • Teilnahmevoraussetzungen
  • zu erzielende Leistungspunkte
  • Arbeitsaufwand
  • zu besuchende Lehrveranstaltungen
  • Prüfungsvorleistungen (Art und Umfang)
  • Prüfungsleistungen (Art und Umfang)
Wahlbereich

Der Wahlbereich hat zum Ziel, dem Berufsbild entsprechende sowohl grundlegende als auch spezielle Kenntnisse zu erwerben, insbesondere auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, technischen Wissenschaften und Wirtschaftswissenschaften, in der Informatik und auf medizintechnischem Gebiet. Darüber hinaus sollen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Softskills erworben werden, das sind insbesondere methodische Kompetenzen wie Sprachfähigkeiten, Präsentationstechniken, Umgang mit Neuen Medien, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, analytische Fähigkeiten, Problemlösungskompetenz, Stressresistenz, Organisationsfähigkeiten und Zeitmanagement.

Im Wahlbereich sind Module mit insgesamt 24 Leistungspunkten zu studieren, darunter höchstens ein Sprachmodul.

Der im Prüfungs- und Studienplan angegebene Umfang der im Wahlbereich in den einzelnen Semestern zu belegenden Module hat empfehlenden Charakter; die Studierenden haben die freie Wahl, in welchem Semester sie welche Module studieren möchten. Unbenotete Module können im Wahlbereich nur im Umfang von maximal zwölf Leistungspunkten belegt werden.

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlmodule können darüber hinaus unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des Wahlbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.

Informatik, Mathematik

Modulname Modul-Nr. LP Lehrform Sem.
Einführung in die Praktische Informatik 1300820 6 V/3; P/3 WiSe
Informatik 1: Einführung in die Programmierung 1100010 6 V/2, Ü/2 jedes
Informatik 2: Algorithmen und Datenstrukturen 1100250 6 V/2, Ü/2 SoSe
Numerische Mathematik I 2100360 9 V/4, Ü/2 WiSe
Stochastik Lehramt an Gymnasien 2180650 9 V/4, Ü/2 SoSe
Dynamische Systeme 2101130 6 V/4 unregelmäßig
Funktionalanalysis 2150950 9 V/4, Ü/2 WiSe
Diskrete Mathematik und Optimierung 2100390 9 V/4, Ü/2 SoSe
Mathematisches Seminar 2100660 3 S/2 WiSe

Physik

Modulname Modul-Nr. LP Lehrform Sem.
Astronomie und Astrophysik: Sterne, Galaxien, Universum 2380520 3 V/2, Ü/0,5 WiSe
Grundlagen der Astronomie und Astrophysik (Dieses Modul steht vorrangig Lehramtsstudierenden zur Verfügung) 2380580 6 V/2, P/2 WiSe
Hydrodynamics 2300690 6 V/2; S/2 WiSe
Berufspraktikum B.Sc. Physik 2300330 6   jedes Semester
Elektronik und elektrische Messtechnik 2380540 6 V/3; Ü/1 SoSe
Spezielle Probleme der Physik 2300700 3 V/2; S/1 unregelmäßig

Chemie

Modulname Modul-Nr. LP Lehrform Sem.
Allgemeine Chemie im Nebenfach 2500650 6 V/3, P/2, Ü/1 WiSe
Anorganische Chemie I: Hauptgruppenchemie unter ökologischen Aspekten 2500710 9 V/5, Ü/1 WiSe
Physikalische Chemie I: Grundlagen der Thermodynamik und Kinetik 2500150 6 V/4, Ü/2 SoSe
Physikalische Chemie II für Naturwissenschaftler: Mischphasenthermodynamik und Elektrochemie 2500670 6 V/3, Ü/1 WiSe
Organische Chemie 1: Grundlagen 2500790 6 V/4, Ü/1 WiSe

Wirtschaft

Modulname Modul-Nr. LP Lehrform Sem.
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 3500790 6 V/2; Ü/2 WiSe

Softskills

Modulname Modul-Nr. LP Lehrform Sem.
Präsentationstechniken und soziale Kompetenz 5100400 3 V/1; S/2 SoSe
Englisch Fachkommunikation Chemie/Physik C1.1 GER 9101350 6 Ü/4 jedes
Englisch Fachkommunikation Agrar-/Naturwissenschaften C1.2 GER 9101400 6 Ü/4 jedes
Prüfungen
Prüfungszeiträume

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in den dafür festgelegten Prüfungszeiträumen abgelegt.

  • Der erste Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich auf vier Wochen nach Ende der Vorlesungszeit. Der zweite Prüfungszeitraum erstreckt sich auf die letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit.
  • Die Prüfungen zum Regelprüfungstermin nach dem Prüfungs- und Studienplan (Anlage 1 der SPSO) finden i.d.R. im ersten Prüfungszeitraum statt. Für viele Module wird ein zweiter Prüfungstermin im zweiten Prüfungszeitraum angeboten (vor allem für Verbesserungs- und Wiederholungsversuche).
  • Wiederholungsprüfungen für Module aus dem vorhergehenden Semester finden im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum statt.

Modulprüfungen in Form von Projektarbeit, Referaten/Präsentationen und Kolloquien können veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der zweiten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

 

Prüfungsverwaltungssystem

Die Studierenden sind zur Nutzung des elektronischen Prüfungsverwaltungssystems verpflichtet.

Sie nutzen in eigener Verantwortung den bestehenden Onlinezugang, zu dem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem, mit dem

  • die Prüfungsdaten,
     
  • die An- und Abmeldung zu Modulprüfungen
     
  • sowie die Bekanntgabe der Bewertung von Prüfungsentscheidungen

elektronisch verwaltet werden.

Die Studierenden sind verpflichtet, die Richtigkeit der Einträge im Prüfungsverwaltungssystem im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßig, mindestens einmal im Semester, zu prüfen; Übertragungsfehler sollen sofort angezeigt werden. 

Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt nach Möglichkeit über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem oder per Aushang. Die Bewertung gilt spätestens zwei Wochen nach Einstellung der Bewertung in das elektronische Prüfungsverwaltungssystem oder nach Aushang als bekannt gegeben, sofern dem Kandidaten das Ergebnis nicht schon nachweislich zuvor zur Kenntnis gelangt ist. Über die Einstellung von Prüfungsergebnissen in das elektronische Prüfungsverwaltungssystem werden die Kandidatinnen/Kandidaten ortsüblich informiert.

Prüfungsanmeldung

Die Frist für die Meldung zu den Modulprüfungen in der vorlesungsfreien Zeit endet vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Die Frist für die Meldung zu vorlesungsbegleitenden Prüfungen endet spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung.

Der Kandidat hat sich zu jeder Modulprüfung nach Möglichkeit über das dafür bestimmte Online-Studentenportal der Universität Rostock, https://pruefung.uni-rostock.de, beim Prüfungsamt anzumelden. Sofern die Anmeldung über ein Webportal nicht möglich ist, hat die Anmeldung im Studienbüro Physik schriftlich zu erfolgen.

Der Kandidat kann eine Anmeldung zu Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zu vierzehn Tage vor dem Prüfungstermin wirksam zurücknehmen; dies gilt nicht für vorlesungsbegleitende Prüfungen wie Präsentationen und Kolloquien. Die schriftliche Rücknahmeerklärung ist im Studienbüro abzugeben.

Liegt ein Nachweis über eine zu erbringende Prüfungsvorleistung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Modulprüfung vor, erfolgt die Zulassung zur Prüfung unter Vorbehalt. Die Zulassung erlischt, wenn der Nachweis über die Prüfungsvorleistung nicht bis zur Beendigung der betreffenden Prüfung erbracht ist, für die die betreffende Vorleistung erforderlich ist. Die Anmeldung gilt in diesem Fall als nicht unternommen.

Wiederholung von Prüfungen
  • Eine nichtbestandene Modulprüfung ist zu wiederholen. Wurde die Modulprüfung nicht im Freiversuch absolviert, bestehen insgesamt bis zu drei Prüfungsversuche.
     
  • Die Anmeldung für Wiederholungsprüfungen erfolgt selbstständig durch den Studierenden im Prüfungsportal. Es ist keine Zulassung erforderlich, die/der Studierende zeigt lediglich die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung an.
     
  • Ist eine Modulprüfung im ersten Prüfungszeitraum nicht bestanden worden, kann sie im Einzelfall bereits im zweiten Prüfungszeitraum des gleichen Semesters wiederholt werden, wenn durch die jeweilige Prüferin/den jeweiligen Prüfer ein zweiter Prüfungstermin angeboten wird. Die Frist für die Anmeldung endet eine Woche vor dem Beginn des zweiten Prüfungszeitraums.
     
  • Wiederholungsprüfungen sind letztmalig im vierten Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit möglich (im Bachelor also im 10. Semester, Im Master im 8. Semester). Ohne das Vorliegen eines individuellen Studienverlaufsplans gelten die dann noch nicht erbrachten Wiederholungsprüfungen als abgelegt und nicht bestanden.
     
  • Kann die Kandidatin/der Kandidat glaubhaft machen, dass die Fristüberschreitung nicht durch sie/ihn zu vertreten ist, kann der Prüfungsausschuss ausnahmsweise die Frist angemessen verlängern. Eine Fristverlängerung kann nur einmal beantragt werden.
     
  • Eine Modulprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn alle zulässigen Prüfungsversuche (maximal 3 Versuche, bei Freiversuch 4 Versuche) nicht bestanden wurden. Der Kandidat kann gegen eine solche Entscheidung beim Prüfungsausschuss schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen und innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung zu erheben..
Freiversuch

Freiversuche wurden in der aktuellen Rahmenprüfungsordnung RPO Ba/Ma vom 21.11.2019 neu geregelt.

Eine Modulprüfung wird als Freiversuch gewertet, wenn sie spätestens zum Regelprüfungstermin erstmalig ablegt wird. Zu unterscheiden sind die beiden Fälle:

  1. Eine bestandene Prüfung im Freiversuch kann zur Notenverbesserung einmal erneut abgelegt werden. Die bessere Note gilt. Der Verbesserungsversuch hat spätestens bis zum Ende der darauf folgenden zwei Semester zu erfolgen. Sie müssen sich dafür selbstständig im Prüfungsportal anmelden.
  2. Eine nichtbestandene Modulprüfung im Freiversuch gilt als nicht unternommen (Ausnahme: sie wurde wegen Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes für nicht bestanden erklärt).
    Sie kann nach dem regulären ersten Versuch maximal zweimal wiederholt werden; es bestehen insgesamt also bis zu vier Prüfungsversuche. Die Anmeldung zum regulären ersten Versuch erfolgt selbstständig durch den Studierenden im Prüfungsportal.

 

 

Rücktritt, Versäumnis

Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn der Kandidat, nachdem er zu der Prüfung zugelassen wurde, ohne triftigen Grund von der Prüfungsleistung zurücktritt oder wenn er den Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt. Dasselbe gilt, wenn er eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbringt.

Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten ist ein ärztliches Attest (siehe Formular für den Krankheitsnachweis) vorzulegen; der Krankheit des Kandidaten steht die Krankheit eines von ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes gleich. Wird der Grund anerkannt, so setzt der Prüfungsausschuss einen neuen Termin fest.

Der Kandidat kann eine Anmeldung zu Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zu vierzehn Tage vor dem Prüfungstermin wirksam zurücknehmen; dies gilt nicht für vorlesungsbegleitende Prüfungen wie Präsentationen und Kolloquien. Die schriftliche Rücknahmeerklärung ist im Studienbüro abzugeben

Auslandssemester
Auslandsaufenthalt

Studierende haben die Möglichkeit, alternativ zum Prüfungs- und Studienplan ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Für einen Auslandsaufenthalt wird das fünfte Semester empfohlen.

Am ausländischen Studienstandort müssen im Vergleich zum Prüfungs- und Studienplan gleichwertige Kompetenzen erworben werden. Bei der Wahl des Semesters und des Studienortes ist daher zu beachten, dass an der ausländischen Hochschule solche Module angeboten werden, die durch den Prüfungsausschuss als gleichwertig zu denen des Prüfungs- und Studienplanes anerkannt werden können.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.

  • Zu diesem Zweck wählt der Student eine geeignete ausländische Hochschule und die dort zu studierenden Module aus und sucht rechtzeitig den Kontakt zum Fachstudienberater, um in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit der Module zum Prüfungs- und Studienplan vorab zu klären.
  • Die Finanzierung des Auslandssemesters liegt in der Verantwortung des Kandidaten. Eine Beratung über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Stipendienprogramme, Auslands-BaföG oder ähnliches erfolgt im Rostock International House der Universität Rostock.
  • In einer Lehr- und Lernvereinbarung mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sollen
    • die Lernziele und -inhalte,
    • der Zeit- und Sachplan,
    • zu belegende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Leistungen, sowie
    • die Änderungsmöglichkeiten der Lehr- und Lernvereinbarung

festgehalten werden.

ERASMUS

Erasmus, das Flaggschiff unter den EU-Programmen für allgemeine und berufliche Bildung, ermöglicht jedes Jahr 200 000 Studierenden, im Ausland zu lernen und zu arbeiten. Außerdem fördert es die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen in ganz Europa. Das Programm unterstützt nicht nur Studierende, sondern auch Hochschuldozenten und in der freien Wirtschaft tätige Personen, die im Ausland lehren möchten, sowie Hochschulmitarbeiter, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Viele Studien haben gezeigt, dass ein Auslandsaufenthalt nicht nur zu einer Bereicherung der akademischen und beruflichen Bildung der Studenten beiträgt, sondern auch das Sprachenlernen verbessert und interkulturelle Kompetenzen und die Selbstsicherheit stärkt. Durch ihre Erfahrungen haben Studierende ein besseres Gespür dafür entwickelt, was es heißt, ein Bürger Europas zu sein. Darüber hinaus schätzen viele Arbeitgeber einen Auslandsaufenthalt, der zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Berufschancen beiträgt.

Seit 2018 ist Prof. Dr. Boris Hage der ERASMUS Koordinator  am Institut für Physik der Universität Rostock.

ERASMUS+ Partnerschaften (Stand 2022)

  • University of Southern Denmark, Odense, DK
  • Universite de Bordeaux, F
  • Université Grenoble Alpes, F
  • Liepaja University, Latvia
  • University of Latvia, Riga, Latvia
  • University of Wroclaw, PL
  • Luleå University of Technology, S
  • Stockholm University, S
  • Umeå University, S
  • University of Maribor, Slovenia
Erfahrungsberichte über Auslandsaufenthalte

Das Rostock International House (RIH) sammelt Erfahrungsberichte Rostocker Studierender im Ausland, darunter auch von Studierenden am Institut für Physik. Die Erfahrungsberichte sind zugänglich für Angehörige der Universität Rostock nach entsprechenden Anmeldung.

Dort findet Ihr Berichte über die folgende Aufenthalte von Studierenden des Institutes für Physik:

  • Schweden, Stockholm University, Projekt 2019: Physik (Master)
  • Schweden, Umeå University, Projekt 2019: Physik (Master)
  • USA, University of Georgia, Athens, 2015-16, Physics Graduate Student and Teaching Assistant
  • Argentinien, Universidad Nacional de La Plata, 2015, Physik (Master)
  • Norwegen, Norwegian university of science and technology, Trondheim/Tromsø, Projekt 2015, Physik (Master)
  • USA, University of Georgia, Athens, 2014-15, Physics Graduate Student and Teaching Assistant
  • Schweden, Lund University, 2014-15, Physik (Master)
  • Frankreich, Université de Bordeaux, Projekt 2014, Bachelor Physik
  • Norwegen, Norwegian university of science and technology, Trondheim, (2013-2014), Physik (Master)
  • Schweden, Lund University, 2013-2014, Physik (Master)
  • Irland, University of Limerick, 2012-2013, Bachelor Physik
Berufspraktikum
Berufspraktikum im Wahlbereich

Ein vierwöchiges Berufspraktikum in einem Betrieb oder Forschungsinstitut außerhalb des Instituts für Physik kann als gleichwertige unbenotete Leistung im Wahlbereich anerkannt werden.

Für die sechs Leistungspunkte sind mindestens 180 Arbeitsstunden nachzuweisen, dabei werden 20 Arbeitsstunden für die Vor- und Nachbereitung zugrunde gelegt.

Die Tätigkeit soll dem Berufsbild Physiker/Physikerin entsprechen. Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf schriftlichen Antrag der Studierenden der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums.

Auch über die Anerkennung als gleichwertige Leistung entscheidet der Prüfungsausschuss. Hierfür ist ihm ein Praktikumsbericht (Umfang: zwei bis drei A4-Seiten), der die Aktivitätsfelder der Praktikumsstelle umreißt sowie die im Rahmen des Praktikums ausgeführten Tätigkeiten erläutert, sowie eine datierte und unterschriebene Praktikumsbescheinigung (Praktikumszeugnis) der Praktikumsstelle vorzulegen.

Mögliche Tätigkeitsfelder

Typische Tätigkeitsfelder  von Physikerinnen und Physikern sind: Grundlagenforschung an Universitäten, Hochschulen, Instituten, Angewandte Forschung und Entwicklung in der Industrie, Entwicklung und Einsatz von Mess- und Prüftechnik, Betreuung von Diagnose- und Therapieverfahren in der Medizin, Leitung und Management in innovativen Unternehmen, Tätigkeiten in Gutachtung und Beratung, Planungs- und Verwaltungsaufgaben in Behörden, sowie Einsatzmöglichkeiten in vielen Bereichen der Wirtschaft, in denen fundierte mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse Grundlage für die Entwicklung neuer Produkte und Herstellungsverfahren sind

Diese Tätigkeitsfelder finden sich auf verschiedensten Gebieten wie der Halbleitertechnologie, der Optik und Lasertechnik, der Nanotechnologien, der Energiewirtschaft, der IT-Dienstleistungen, der Finanzwirtschaft und auf medizintechnischem Gebiet.

Suchen Sie in Praktikumsbörsen (s.u.) also nicht nur nach dem Stichwort Physik, sondern auch etwa nach Computersimulation, Energietechnik, Messtechnik, Sensorik, Schweisstechnik, Werkstoffkunde, Windenergie u.ä.

Praktikum finden

Es gibt eine Vielzahl von Praktikumsbörsen. Ein große Linksammlung gibt es im Careers Service der Uni Rostock unter dem Stichwort: Praktika-Abschlussarbeiten-Nebenjobs

Erste Adresse sollte vielleicht www.praktikum-mv.de sein, eine Suchmaschine für Praktikumsplätze aus Mecklenburg-Vorpommern. Betrieben wird sie vom Technologiepark Warnemünde. Gefördert wird www.praktikum-mv.de vom Land Mecklenburg-Vorpommern und vom Europäischen Förderfond für regionale Entwicklung (EFRE).

Praktikumsberichte
Unternehmen für Prozesssteuerungssysteme

Dauer: 1.3.-31.5.2018

Institution: PROMECON GmbH, Barleben

Aufgabe: Messungen an einem Mehrzonensensor für Prozesssteuerung

Bericht

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Dauer: freiwilliges wissenschaftliches Jahr

Institution: Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Institute for Quantum Engineering and Space Time Research (QUEST), Braunschweig

Aufgabe: u.a. Aufbau eines hochpräzisen Hochspannungsteilers für ein EBIT am MPI Heidelberg

Bericht

Forschungsfahrt mit dem RV Meteor im Süd-Atlantik

Dauer: 23.2.-14.4.2022

Institution: Leibniz-Institut für Ostseeforschung im SFB/Transregio TRR 181 – Energy Transfers in Atmosphere and Ocean

Aufgabe: Mess- und Auswertungsaufgaben auf dem Forschungsschiff METEOR

Bericht

LIDAR-Messungen im ALOMAR-Observatorium in Norwegen

Dauer: 1.8.-9.9.2022

Institution: Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik

Aufgabe: LIDAR-Messungen in der Atmosphäre in Kühlungsborn und in Andøya (Norwegen)

Bericht

Abschlussmodul Bachelorarbeit
Bachelorarbeit

Die Abschlussprüfung enthält das Modul „Bachelorarbeit B.Sc. Physik“ (12LP). Sie besteht aus der schriftlichen Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) und dem Kolloquium. Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem studierten Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.   

Die Bachelorarbeit wird von einem Professor/einer Professorin oder einer anderen hauptberuflich wissenschaftlich tätigen Person, einem Lehrbeauftragten oder einer in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrenen Person betreut. Dieser Personenkreis muss mindestens den akademischen Grad B.Sc. besitzen.

Die Themenfindung für die Bachelorarbeit erfolgt auf der Grundlage von Angeboten von Wissenschaftlern des Instituts für Physik. Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können auch Themenangebote von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer wissenschaftlicher Einrichtungen Grundlage der Bachelorarbeit sein. Die Themenfindung sollte im 5. Semester begonnen werden.

Der Bearbeitungsaufwand für die Bachelorarbeit beträgt elf LP (330 Stunden = ca. 42 Arbeitstage) und für das Kolloquium ein Leistungspunkt.

Die Bachelorarbeit wird in der Regel semesterbegleitend im 6. Semester durchgeführt. Während der Vorlesungszeit stehen zwei Tage pro Woche für die Bachelorarbeit zur Verfügung, insgesamt ergibt sich eine Bearbeitungsfrist für die schriftliche Bachelorarbeit von 18 Wochen. Die genaue Zeitplanung ist mit dem Betreuer abzusprechen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann.

Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache verfasst. Die Kandidatin/der Kandidat kann mit der Zulassung beantragen, die Arbeit in einer anderen Sprache zu verfassen.

 

Hinweise zur Bachelorarbeit

Hinweise zu Themenfindung, Zulassung, Umfang, Kolloquium, Fristen

Muster

Gute wissenschaftliche Praxis

Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen und Habilitationsschriften, aber auch auf Berichte während des Studiums wie Praktikumsprotokolle sind entsprechend den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock anzufertigen.

Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KfP) hat darüber hinaus eine Empfehlung zur "Gute(n) wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik" verabschiedet. Das Papier beschreibt derzeit allgemein als zutreffend erachtete Standards für die Erarbeitung und das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten in der Physik.

Die in den Empfehlungen der KfP "aufgeführten Kriterien für gute wissenschaftliche Praxis im Zusammenhang mit Qualifikationsarbeiten beziehen sich auf zwei Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens, nämlich den Prozess der Gewinnung neuer physikalischer Erkenntnisse sowie die Darstellung der Ergebnisse.

Das Einüben guter wissenschaftlicher Praxis stellt ein wichtiges Lernziel im Studium dar, insbesondere bei Bachelor- und Masterarbeiten, aber zum Beispiel auch schon im Anfängerpraktikum.

Für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind die Autoren von Qualifikationsarbeiten verantwortlich. Sie werden dabei arbeitsbegleitend von den verantwortlichen Betreuern unterstützt, die darauf hinwirken, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden."

>> Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik

>> Good scientific practice for scientific qualification reports and theses in physics

Pflichtberatung

Nach Ablauf der Regelstudienzeit (6 Semester im Bachelor, 4 Semester im Master) können in Fällen, die nachvollziehbar auf einen nicht erfolgreichen Abschluss des Studiums hinauszulaufen drohen, die betroffenen Studierenden durch den Prüfungsausschuss zu einer Studienberatung verpflichtet werden.

In der Pflichtberatung soll in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss ein individueller Studienverlaufsplan erarbeitet werden. Der individuelle Studienverlaufsplan ist verbindlich. Wird in ihm von Regelprüfungsterminen abgewichen, so bestehen für diese Modulprüfungen keine Freiversuche.

Überschreitet die Kandidatin/der Kandidat die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester, ohne sich zu der Prüfung, mit der das Studium abgeschlossen wird, angemeldet zu haben, so wird sie/er vom Prüfungsausschuss unter Fristsetzung zur Teilnahme an einer besonderen Studienberatung aufgefordert. Folgt die Kandidatin/der Kandidat dieser Aufforderung zur Studienberatung innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird sie/er exmatrikuliert.