Zugangsvoraussetzungen

Zur Aufnahme des Masterstudienganges ist der Abschluss eines vorhergehenden grundständigen Studienganges (in der Regel Bachelor) notwendig.

Der Zugang zum Masterstudiengang Physik ist gemäß § 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) an den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:

  1. Es müssen englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. (Wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss an einer englischsprachigen Einrichtung erworben haben, reicht ein von der Universität ausgestelltes Zertifikat über die Englischkenntnisse aus.)
  2. Es ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studium der Physik mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss nachzuweisen
  3. Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 25 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Theoretischen Physik, mindestens 25 Leistungspunkten in Mathematik und mindestens 40 Leistungspunkten auf dem Gebiet der Experimentellen Physik ist zu erbringen. Maximal 15 Leistungspunkte können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden

Für diesen Studiengang ist keine Mindestnote als Abschlussnote im vorhergehenden grundständigen Studiengang gefordert.

Einschreibung/Bewerbung

Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt.

Bildungsinländer

Wenn Sie bereits einen Bachelor-Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, gelten Sie als Bildungsinländer. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Wer die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“).

 

Einschreibezeitraum für das Wintersemester:
in der Zeit vom 01.08. bis 30.09. des jeweiligen Jahres online bei der Universität Rostock.

Einschreibezeitraum für das Sommersemester:
in der Zeit vom 01.02. bis 31.03. des jeweiligen Jahres online bei der Universität Rostock.

Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Bildungsausländer

Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss an einer internationalen Hochschule erworben haben, dann müssen Sie sich zu den entsprechenden Bewerbungsfristen über UNI-ASSIST bewerben. Unvollständig oder zu spät eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Unbeglaubigte Kopien oder Abschriften können nicht anerkannt werden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie im Ergebnis des Zulassungsverfahrens an der Universität Rostock einen Bescheid.

Bewerbungsfrist Wintersemester:
1. Mai bis zum 15. Juli des Jahres

Bewerbungsfrist Sommersemester:
01. November des Vorjahres bis 15. Januar des Jahres

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Kopien aller Zeugnisse der Vorbildung (Sekundarschule, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung, Fächer- und Notenübersichten über bisheriges Studium sowie Studienabschluss/- abschlüsse)
  • ein APS-Zeugnis (gilt nur für Bewerber aus China, Vietnam und Indien) 
  • eine Kopie über den Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse
  • Übersetzungen aller Nachweise in die deutsche oder englische Sprache 
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf ab dem 16. Lebensjahr mit Datum und Unterschrift

Weitere Hinweise zur Bewerbung über UNI-ASSIST finden Sie hier.

Einschreibung in höheres Fachsemester

Sie möchten sich in ein höheres Fachsemester unseres zulassungsfreien Studiengangs einschreiben? Nutzen Sie bitte das Online-Portal der Universität Rostock. Den postalisch einzureichenden Unterlagen ist eine Einstufungsbescheinigung beizufügen, die Sie von unserem Studienbüro erhalten.

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu unserem Studienbüro auf (vor dem 10.9. d.J. bei Bewerbung zum Wintersemester, vor dem 10.3. d.J.  zum Sommersemester).
  • Füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung / Anrechnung aus und reichen diesen mit allen Nachweisen (Leistungsnachweise, ggf. Abschlusszeugnisse, ggf. Modulbeschreibungen Ihrer bisherigen Universität / Ihres bisherigen Studiengangs etc.) im Studienbüro ein.
  • Über die Anerkennung von Leistungen Ihres bisherigen Studiums bzw. die Anrechnung außeruniversitärer Qualifikationen als Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Das Studienbüro erstellt gemäß der Entscheidung des Prüfungsausschusses einen Bescheid über die Anerkennung / Anrechnung und ggf. die Einstufungsbescheinigung und schickt Ihnen diese zu.

Siehe auch: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einschreibung/hoeheres-fachsemester/