Zugangsvoraussetzungen

Zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife notwendig.

Von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben oder die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.

Einschreibung/Bewerbung

Dieser Studiengang ist zulassungsfrei, die Anzahl der Studienplätze ist somit nicht begrenzt.

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung

  • Deutsche Studieninteressierte (unabhängig davon, wo sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben) sowie
  • internationale Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung sowie mit einem Europäischem Abitur

können sich direkt in den Studiengang einschreiben („immatrikulieren“).

Einschreibezeitraum für das Wintersemester:
in der Zeit vom 01.08. bis 30.09. des jeweiligen Jahres online bei der Universität Rostock.

Einschreibezeitraum für das Sommersemester:
in der Zeit vom 01.02. bis 31.03. des jeweiligen Jahres online bei der Universität Rostock.

Den Link zur Online-Einschreibung sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung

Internationale Studieninteressierte, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen und ein Vollstudium anstreben, richten ihre Bewerbung an UNI-ASSIST.

Bewerbungsfrist Wintersemester:
1. Mai bis zum 15. Juli des Jahres

Bewerbungsfrist Sommersemester:
01. November des Vorjahres bis 15. Januar des Jahres

Weitere Hinweise zur Bewerbung über UNI-ASSIST finden Sie hier.

Einschreibung in höheres Fachsemester

Sie möchten sich in ein höheres Fachsemester unseres zulassungsfreien Studiengangs einschreiben? Nutzen Sie bitte das Online-Portal der Universität Rostock. Den postalisch einzureichenden Unterlagen ist eine Einstufungsbescheinigung beizufügen, die Sie von unserem Studienbüro erhalten.

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu unserem Studienbüro auf (vor dem 10.9. d.J. bei Bewerbung zum Wintersemester, vor dem 10.3. d.J.  zum Sommersemester).
  • Füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung / Anrechnung aus und reichen diesen mit allen Nachweisen (Leistungsnachweise, ggf. Abschlusszeugnisse, ggf. Modulbeschreibungen Ihrer bisherigen Universität / Ihres bisherigen Studiengangs etc.) im Studienbüro ein.
  • Über die Anerkennung von Leistungen Ihres bisherigen Studiums bzw. die Anrechnung außeruniversitärer Qualifikationen als Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Das Studienbüro erstellt gemäß der Entscheidung des Prüfungsausschusses einen Bescheid über die Anerkennung / Anrechnung und ggf. die Einstufungsbescheinigung und schickt Ihnen diese zu.

Siehe auch: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einschreibung/hoeheres-fachsemester/