Gute wissenschaftliche Praxis

Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen und Habilitationsschriften, aber auch auf Berichte während des Studiums wie Praktikumsprotokolle sind entsprechend den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock anzufertigen.

Die Konferenz der Fachbereiche Physik (KfP) hat darüber hinaus eine Empfehlung zur "Gute(n) wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik" verabschiedet. Das Papier beschreibt derzeit allgemein als zutreffend erachtete Standards für die Erarbeitung und das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten in der Physik.

Die in den Empfehlungen der KfP "aufgeführten Kriterien für gute wissenschaftliche Praxis im Zusammenhang mit Qualifikationsarbeiten beziehen sich auf zwei Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens, nämlich den Prozess der Gewinnung neuer physikalischer Erkenntnisse sowie die Darstellung der Ergebnisse.

Das Einüben guter wissenschaftlicher Praxis stellt ein wichtiges Lernziel im Studium dar, insbesondere bei Bachelor- und Masterarbeiten, aber zum Beispiel auch schon im Anfängerpraktikum.

Für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind die Autoren von Qualifikationsarbeiten verantwortlich. Sie werden dabei arbeitsbegleitend von den verantwortlichen Betreuern unterstützt, die darauf hinwirken, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden."

>> Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik

>> Good scientific practice for scientific qualification reports and theses in physics