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UNIVERSITÄT ROSTOCK
Fachbereich Physik

S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang P h y s i k als Beifach bzw. Astronomie als Beifach im Studiengang

Lehramt an Haupt- und Realschulen

Lehramt an Grund- und Hauptschulen

§ 1 Geltungsbereich

§ 5 Regelstudienzeit

§ 9 Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung

§ 2 Zulassungsvoraussetzung

§ 6 Studium Physik als Beifach

§ 10 Fachstudienberatung

§ 3 Ziele des Studiums

§ 7 Studium Astronomie als Beifach

§ 11 Inkrafttreten

§ 4 Studienbeginn

§ 8 Leistungsnachweise

§ 1 Geltungsbereich

Unter Berufung auf das "Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern" (Landeshochschulgesetz-LHG) vom 09.02.1994 regelt diese Studienordnung auf der Grundlage der "Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg - Vorpommern" (Lehrerprüfungsverordnung – LehPrVO M-V; www.bildung-mv.de) vom 07.08.2000 das Ziel, den Inhalt und den Aufbau der Teilstudiengänge Physik als Beifach sowie Astronomie als Beifachim Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen bzw. Lehramt an Grund- und Hauptschulen am Fachbereich Physik der Universität Rostock.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Zur Aufnahme des Studiums im o.a. Teilstudiengänge ist berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt.
Neben einer guten Allgemeinbildung sollten Studienbewerber gute Grundkenntnisse in Physik –beim Teilstudiengang Astronomie als Beifach in Astronomie- besitzen und Interesse für physikalische bzw. astronomische Fragestellungen und pädagogische Arbeit mitbringen.

§ 3 Ziele des Studiums

Ziel des Studiums ist es, dem Studenten einen Einblick in wichtige Teilgebiete der Physik bzw. einen Überblicküber wichtige Teilgebiete der Astronomie zu geben, der es ihm erlaubt, Voraussetzungen zu erwerben, um nach weiteren Studien während des Vorbereitungsdienstes in diesem Drittfach einen Fachunterricht erteilen zu können.

§ 4 Studienbeginn

Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester.

§ 5 Regelstudienzeit, Umfang und Gliederung des Studiums

Es gelten die Bestimmungen der bestätigten Studienordnungen des Studienganges Lehramt an Haupt- und Realschulen bzw. Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Hier beträgt die Regelstudienzeit 9 Semester. Innerhalb dieser Zeit muß das Beifachstudium absolviert werden.

Der Gesamtumfang des Teilstudienganges beträgt mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS)

§ 6 Studium Physik als Beifach

Der Besuch der Lehrveranstaltungen in folgenden Lehrgebieten ist obligatorisch:

- Grundkurs I (GK-Mechanik, Wärme),
  Grundkurs II (Elektrizität, Magnetismus),
  Grundkurs III (Optik, Atom/Kernphysik)

 

9 SWS Vorlesungen und 3 SWS Übungen

-Physikalisches Praktikum

6 SWS

-Schulexperimentelles Hauptseminar

2 SWS

Dringend empfohlen wird der zusätzliche Besuch der Lehrveranstaltung

                Mathematische Hilfsmittel der Physik                       2 SWS Vorlesungen und 1SWS Übung

Im Lehrgebiet Experimentalphysik sind zwei Leistungsscheine, in den Lehrgebieten Physikalische Praktikum und Schulexperimentelles Hauptseminar je ein Nachweis über erfolgreiche Teilnahme (vgl. § 8) zu erwerben.

Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle genanntenten Leistungsscheine erworben worden sind.

Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums gemäß Regelstudienplan (vgl. Anlage 1) zu belegen.

§ 7 Studium Astronomie als Beifach

Der Besuch der Lehrveranstaltungen in folgenden Lehrgebieten ist obligatorisch:

- Grundkurs I (GK-Mechanik, Wärme),
  Grundkurs II (Elektrizität, Magnetismus),
  Grundkurs III (Optik, Atom/Kernphysik)

 

9 SWS Vorlesungen und 3 SWS Übungen

-Astronomie I und II Praktikum

4 SWS Vorlesungen und Übungen

-Astronomisches Praktikum

2 SWS

-Schulexperimentelles Hauptseminar

2 SWS

Dringend empfohlen wird der zusätzliche Besuch der Lehrveranstaltung

                Mathematische Hilfsmittel der Physik                       2 SWS Vorlesungen und 1SWS Übung

Im Lehrgebiet Grundkurs Astronomie ist ein Leistungsschein, in den Lehrgebieten Experimentalphysik, Astronomisches Praktikum und Schulexperimentelles Hauptseminar je ein Nachweis über erfolgreiche Teilnahme (vgl. § 8) zu erwerben.

Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle genanntenten Leistungsscheine erworben worden sind.

Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums gemäß Regelstudienplan (vgl. Anlage 2) zu belegen.

§ 8 Leistungsnachweise

Für die ständige Teilnahme an Vorlesungen, die nicht mit Übungen verbunden sind, erhält der Student einen Teilnahmeschein.

Ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme wird für solche Lehrveranstaltungen vergeben, die aus Vorlesungen und Übungen bestehen. Der Student erhält diesen Schein, wenn er ständig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen und in den Übungen eigene Leistungen (z. B. bestimmte Anzahl selbst gelöster Aufgaben, Vortrag, Testat) gezeigt hat.

Die Anforderungen für den Erwerb eines Leistungsscheins gibt der Lehrende zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt. In der Regel sind neben der ständigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erforderlich:

    _ in jedem Semester erfolgreiche Teilnahme an einer Semesterabschlussklausur zum Nachweis erworbener Fertigkeiten,
    _ zum Abschluss des Lehrgebiets erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (mündlich, Abschlussklausur) zum Nachweis theoretischer Kenntnisse.

Der Versuch, einen Leistungsschein zu erwerben, kann zweimal wiederholt werden. Wird der Leistungsschein auch bei der zweiten Wiederholung nicht erteilt, so ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des entsprechenden Lehrgebietes gemäß Empfehlung des Lehrenden zu wiederholen.

§ 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung

Das Studium wird mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen. Für die Zulassung zu dieser Prüfung durch das Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. LehPrVO M-V, Anhang E 2 bzw. E 18).

    _ Es ist ein ordnungsgemäß durchgeführtes Fachstudium in einem Gesamtumfang von mindestens 20 SWS.
    _Das Drittfach ist nicht Bestandteil der Ersten Staatsprüfung, der Bewerber hat jedoch die geforderten studienbegleitenden Leistungsnachweise vorzulegen

§ 10 Fachstudienberatung

Studienberatung erfolgt durch das Referat Allgemeine Studienberatung im Dezernat Studium und Lehre der Universität Rostock.

Fachstudienberatungen führt der Beauftragte für das Lehramt des Fachbereichs Physik durch, der über das Studienbüro erreichbar ist. Weiterhin stehen die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Fachbereiches Physik zu speziellen Beratungen zur Verfügung.

Von der Möglichkeit der Studienberatung sollte insbesondere vor Meldungen zu Prüfungen, bei der Wahl der Spezialvorlesungen und bei allen Fragen des Studiums und den das Studium regelnden Ordnungen sowie bei persönlichen Problemen Gebrauch gemacht werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt nach Beratung in der Kommission Lehrerbildung der Universität Rostock und nach Kenntnisgabe an das Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss des Fachbereichsrates in Kraft. Sie gilt erstmals für die Studenten des Immatrikulationsjahrganges 1995.

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