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UNIVERSITÄT ROSTOCK
Fachbereich Physik
S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang P h y s i k - einschließlich Astronomie (als vertieft studiertes Fach) im Studiengang
Lehramt an Gymnasien
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich | § 5 Regelstudienzeit | |
§ 6 Grundstudium | § 10 Fachstudienberatung | |
§ 7 Hauptstudium | § 11 Inkrafttreten | |
§ 4 Studienbeginn |
Unter Berufung auf das "Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern" (Landeshochschulgesetz-LHG) vom 09.02.1994 regelt diese Studienordnung auf der Grundlage der "Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg - Vorpommern" (Lehrerprüfungsverordnung – LehPrVO M-V; www.bildung-mv.de) vom 07.08.2000 das Ziel, den Inhalt und den Aufbau des Teilstudienganges Physik (als vertieft studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Gymnasien am Fachbereich Physik der Universität Rostock.
Zur Aufnahme des Studiums im o.a. Teilstudiengang ist berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt. Neben einer guten Allgemeinbildung sollten Studienbewerber gute Grundkenntnisse in Physik besitzen und Interesse für physikalische Fragestellungen und pädagogische Arbeit mitbringen.
Ziel des Studiums ist es, dem Studenten einen solchen Überblick über wichtige Teilgebiete der Physik zu geben, der es ihm erlaubt, die physikalischen Voraussetzungen zu erwerben, um nach dem Vorbereitungsdienst einen eigenständigen, wissenschaftlich fundierten Fachunterricht erteilen zu können.
Innerhalb des Physikstudiums sollen die Studierenden exemplarisch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben:
- Kenntnisse und Erklärungsweisen der naturwissenschaftlichen Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten, der physikalischen Theorien und ihrer übergreifenden Erhaltungssätze
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, insbesondere durch
- _ Beobachten und Messen von Objekten und Phänomenen
_ Beschreiben der Beobachtung durch die geeignete wissenschaftliche Sprache und die Auswahl geeigneter Meßinstrumente
_ Identifizieren und Quantifizieren von Fehlerquellen. - Formulierung von Arbeitshypothesen und Überprüfung dieser Hypothesen
- Aufstellen, Prüfen und Verbessern von Modellen
- Experimentelle Fertigkeiten
- Kenntnisse über die gesellschaftliche Relevanz des Fachgebietes Physik
Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester.
§ 5 Regelstudienzeit, Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Sie setzt sich zusammen aus dem
_ Grundstudium (4 Semester),
_ Hauptstudium (4 Semester),
_ Prüfungsabschnitt (1 Semester).
Sie kann unterschritten werden, wenn bereits vorher alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden (einschließlich der Leistungen in den anderen Fächern, Fachdidaktiken und Erziehungswissenschaften).
Der Gesamtumfang des Teilstudienganges beträgt mindestens 70 Semesterwochenstunden (SWS) Physik und 10 SWS Didaktik der Physik.
Im Grundstudium ist der Besuch der Lehrveranstaltungen in folgenden Lehrgebieten obligatorisch:
- Experimentalphysik | I (Mechanik, Thermodynamik) | |
-Physikalisches Praktikum | |
In den beiden genannten Lehrgebieten sind je drei Leistungsscheine (vgl. § 8) zu erwerben.
Das Grundstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle 6 verlangten Leistungsscheine erworben worden sind.
Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums gemäß Regelstudienplan (vgl. Anlage 1) zu belegen.
Im Hauptstudium sind obligatorisch die Lehrveranstaltungen in folgenden Lehrgebieten zu besuchen:
- Theoretische Physik: | Theoretische Mechanik | |
- Angewandte Physik: | Elektronik/Meßtechnik | 2 SWS Vorlesungen und 4 SWS F-Praktikum |
- Astronomie |
| 4 SWS Vorlesungen und 2 SWS Praktikum |
- Didaktik der Physik |
| 4 SWS Vorlesungen, 4 SWS Schulexperimentelles Hauptseminar, |
Während des Hauptstudiums sind drei Leistungsscheine im Lehrgebiet Theoretische Physik, ein Leistungsschein im Lehrgebiet Astronomie, 2 Leistungsscheine in Didaktik der Physik sowie Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme in den Lehrgebieten Elektronik/Messtechnik sowie im Spezialgebiet (Spezialvorlesungen nach eigener Wahl) zu erwerben.
Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums gemäß Regelstudienplan (vgl. Anlage 2) zu belegen.
Für die ständige Teilnahme an Vorlesungen, die nicht mit Übungen verbunden sind, erhält der Student einen Teilnahmeschein.
Ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme wird für solche Lehrveranstaltungen vergeben, die aus Vorlesungen und Übungen bestehen. Der Student erhält diesen Schein, wenn er ständig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen und in den Übungen eigene Leistungen (z. B. bestimmte Anzahl selbst gelöster Aufgaben, Vortrag, Testat) gezeigt hat.
Die Anforderungen für den Erwerb eines Leistungsscheins gibt der Lehrende zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt. In der Regel sind neben der ständigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erforderlich:
_in jedem Semester erfolgreiche Teilnahme an einer Semesterabschlussklausur zum Nachweis erworbener Fertigkeiten,
_ zum Abschluss des Lehrgebiets erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (mündlich, Abschlussklausur) zum Nachweis theoretischer Kenntnisse.
Der Versuch, einen Leistungsschein zu erwerben, kann zweimal wiederholt werden. Wird der Leistungsschein auch bei der zweiten Wiederholung nicht erteilt, so ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des entsprechenden Lehrgebietes gemäß Empfehlung des Lehrenden zu wiederholen.
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung
Das Studium wird mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen. Für die Zulassung zu dieser Prüfung durch das Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. LehPrVO M-V, Anhang B 19.1).
_ Es ist ein ordnungsgemäß durchgeführtes Fachstudium in einem Gesamtumfang von mindestens 70 SWS plus 10 SWS Didaktik der Physik nachzuweisen.
_Aus den Lehrgebieten Experimentalphysik, Physikalisches Praktikum und Theoretische Physik sind je drei Leistungsscheine, aus dem Lehrgebiet Astronomie ein Leistungsschein, aus dem Lehrgebiet Didaktik der Physik ein Leistungsschein in einem Proseminar oder einer Schulpraktischen Übung und ein Leistungsschein in einem Hauptseminar (Schulexperimentelles Hauptseminar) sowie aus dem Lehrgebiet Grundkurs Elektronik/Messtechnik die erfolgreiche Teilnahme vorzulegen.
Ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens einsemestrigen Fachsprachenkurs in einer modernen Fremdsprache eigener Wahl ist nachzuweisen.
Studienberatung erfolgt durch das Referat Allgemeine Studienberatung im Dezernat Studium und Lehre der Universität Rostock.
Fachstudienberatungen führt der Beauftragte für das Lehramt des Fachbereichs Physik durch, der über das Studienbüro erreichbar ist. Weiterhin stehen die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Fachbereiches Physik zu speziellen Beratungen zur Verfügung.
Von der Möglichkeit der Studienberatung sollte insbesondere vor Meldungen zu Prüfungen, bei der Wahl der Spezialvorlesungen und bei allen Fragen des Studiums und den das Studium regelnden Ordnungen sowie bei persönlichen Problemen Gebrauch gemacht werden.
Diese Studienordnung tritt nach Beratung in der Kommission Lehrerbildung der Universität Rostock und nach Kenntnisgabe an das Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss des Fachbereichsrates in Kraft. Sie gilt erstmals für die Studenten des Immatrikulationsjahrganges 1995.
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