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UNIVERSITÄT ROSTOCK
Fachbereich Physik
S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang P h y s i k - einschließlich Astronomie (als gekoppeltes Fach) im Studiengang
Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich | § 5 Regelstudienzeit | § 9 Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung |
§ 2 Zulassungsvoraussetzung | § 6 Grundstudium | § 10 Fachstudienberatung |
§ 3 Ziele des Studiums | § 7 Hauptstudium | § 11 Inkrafttreten |
§ 4 Studienbeginn | § 8 Leistungsnachweise |
§ 1 Geltungsbereich
Unter Berufung auf das "Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern" (Landeshochschulgesetz-LHG) vom 09.02.1994 regelt diese Studienordnung auf der Grundlage der "Neufassung der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg - Vorpommern" (Lehrerprüfungsverordnung – LehPrVO M-V; www.bildung-mv.de) vom 07.08.2000 das Ziel, den Inhalt und den Aufbau des Teilstudienganges Physik (als gekoppeltes Fach) im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen am Fachbereich Physik der Universität Rostock.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Zur Aufnahme des Studiums im o.a. Teilstudiengang ist berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt.
Neben einer guten Allgemeinbildung sollten Studienbewerber gute Grundkenntnisse in Physik besitzen und Interesse für physikalische Fragestellungen und pädagogische Arbeit mitbringen.
§ 3 Ziele des Studiums
Ziel des Studiums ist es, dem Studenten einen solchen Überblick über wichtige Teilgebiete der Physik zu geben, der es ihm erlaubt, die physikalischen Voraussetzungen zu erwerben, um nach dem Vorbereitungsdienst einen eigenständigen, wissenschaftlich fundierten Fachunterricht erteilen zu können.
Innerhalb des Physikstudiums sollen die Studierenden exemplarisch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben:
Sicherer Umgang mit grundlegenden physikalischen Begriffen, Größen und Gesetzen
Fachgerechtes mündliches und schriftliches Darstellen physikalischer Sachverhalte und Zusammenhänge
-
Systematische Anwendung physikalischer Arbeitsmethoden beim Lösen von Aufgaben und Durchführen von Experimenten
-
Erkennen und Erläutern von physikalischen Wirkprinzipien in der Technik
-
Kenntnis astronomischer Sachverhalte und Fähigkeit ihrer angemessenen verbalen Darstellung und Erläuterung
§ 4 Studienbeginn
Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester.
§ 5 Regelstudienzeit, Umfang und Gliederung des Studiums
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Sie setzt sich zusammen aus dem
_ Grundstudium (4 Semester),
_ Hauptstudium (4 Semester),
_ Prüfungsabschnitt (1 Semester).
Sie kann unterschritten werden, wenn bereits vorher alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden (einschließlich der Leistungen in den anderen Fächern, Fachdidaktiken und Erziehungswissenschaften).
Der Gesamtumfang des Teilstudienganges beträgt mindestens 30 Semesterwochenstunden (SWS; einschließlich 3 SWS Mathematik für Physiklehrer)plus 5 (10, wenn als neues Fach aufgenommen) SWS Didaktik der Physik.
§ 6 Grundstudium
Im Grundstudium ist der Besuch der Lehrveranstaltungen in folgenden Lehrgebieten obligatorisch:
- Experimentalphysik: | Grundkurs I (GK-Mechanik, Wärme), | |
-Physikalisches Praktikum | 6 SWS | |
-Math. Hilfsmittel der Physik | 2 SWS Vorlesungen und 1 SWS Übung |
Im Lehrgebiet Experimentalphysik sind zwei Leistungsscheine, im Lehrgebiet Physikalisches Praktikum ein Leistungsschein (vgl. § 8) zu erwerben.
Das Grundstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle genannten Leistungsscheine erworben worden sind.
Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums gemäß Regelstudienplan (vgl. Anlage 1) zu belegen.
§ 7 Hauptstudium
Im Hauptstudium sind obligatorisch die Lehrveranstaltungen in folgenden Lehrgebieten zu besuchen:
- Astronomie | 4 SWS Vorlesungen und 2 SWS Praktikum |
- Wahlpflichtveranstaltung (woV) | 3 SWS Vorlesungen einschließlich Übungen |
- Didaktik der Physik | 1 (2) SWS Vorlesungen, 1 (2) SWS Prosem., 3 (4) SWS Schulexp. Hauptseminar, (1) Schulprakt. Übung, (1) Spezialvorlesung |
Während des Hauptstudiums sind ein Leistungsschein in Astronomie und ein (zwei) Leistungsschein(e) in Didaktik der Physik zu erwerben sowie die Teilnahme an einer Wahlpflichtveranstaltung (Spezialvorlesungen nach eigener Wahl) nachzuweisen.
Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums gemäß Regelstudienplan (vgl. Anlage 2) zu belegen.
§ 8 Leistungsnachweise
Für die ständige Teilnahme an Vorlesungen, die nicht mit Übungen verbunden sind, erhält der Student einen Teilnahmeschein.
Ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme wird für solche Lehrveranstaltungen vergeben, die aus Vorlesungen und Übungen bestehen. Der Student erhält diesen Schein, wenn er ständig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen und in den Übungen eigene Leistungen (z. B. bestimmte Anzahl selbst gelöster Aufgaben, Vortrag, Testat) gezeigt hat.
Die Anforderungen für den Erwerb eines Leistungsscheins gibt der Lehrende zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt. In der Regel sind neben der ständigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erforderlich:
_ in jedem Semester erfolgreiche Teilnahme an einer Semesterabschlussklausur zum Nachweis erworbenerFertigkeiten,
_ zum Abschluss des Lehrgebiets erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (mündlich,Abschlussklausur) zum Nachweis theoretischer Kenntnisse.
Der Versuch, einen Leistungsschein zu erwerben, kann zweimal wiederholt werden. Wird der Leistungsschein auch bei der zweiten Wiederholung nicht erteilt, so ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des entsprechenden Lehrgebietes gemäß Empfehlung des Lehrenden zu wiederholen.
§ 9Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung
Das Studium wird mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen abgeschlossen. Für die Zulassung zu dieser Prüfung durch das Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. LehPrVO M-V, Anhang B 19.3).
Es ist ein ordnungsgemäß durchgeführtes Fachstudium in einem Gesamtumfang von mindestens 30 SWS Physik plus 5 (10) SWS Didaktik der Physik nachzuweisen.
Es sind zwei Leistungsscheine aus dem Lehrgebiet Experimentalphysik und je ein Leistungsscheinn aus den Lehrgebieten Physikalisches Praktikum, Astronomie, Didaktik der Physik (2, wenn neu aufgenommen) sowie Teilnahme an der Lehrveranstaltung Mathematische Hilfsmittel der Physik und einer Wahlpflichtveranstaltung vorzulegen.
§ 10 Fachstudienberatung
Studienberatung erfolgt durch das Referat Allgemeine Studienberatung im Dezernat Studium und Lehre der Universität Rostock.
Fachstudienberatungen führt der Beauftragte für das Lehramt des Fachbereichs Physik durch, der über das Studienbüro erreichbar ist. Weiterhin stehen die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Fachbereiches Physik zu speziellen Beratungen zur Verfügung.
Von der Möglichkeit der Studienberatung sollte insbesondere vor Meldungen zu Prüfungen, bei der Wahl der Spezialvorlesungen und bei allen Fragen des Studiums und den das Studium regelnden Ordnungen sowie bei persönlichen Problemen Gebrauch gemacht werden.
Studienberatung erfolgt durch das Referat Allgemeine Studienberatung im Dezernat Studium und Lehre der Universität Rostock.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt nach Beratung in der Kommission Lehrerbildung der Universität Rostock und nach Kenntnisgabe an das Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss des Fachbereichsrates in Kraft. Sie gilt erstmals für die Studenten des Immatrikulationsjahrganges 1995.
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