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Masterarbeit

Ausgabe und Anfertigung der Masterarbeit sind in Paragraph 25, Abgabe, Kolloquium und Bewertung in Paragraph 26 der Prüfungsordnung geregelt.
Weitere Hinweise finden Sie hier: Hinweise zur Masterarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist bis 1 Woche nach Beginn der Vorlesungszeit zu stellen. Dazu ist das folgende Formular zu verwenden: Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit

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Zusatzinformationen

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