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Bachelorarbeit

Ausgabe und Anfertigung der Bachelorarbeit sind in Paragraph 25, Abgabe, Kolloquium und Bewertung in Paragraph 26 der Prüfungsordnung geregelt.
Weitere Hinweise finden Sie hier: Hinweise zur Bachelorarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist bis 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit zu stellen. Dazu ist das folgende Formular zu verwenden: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit

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Zusatzinformationen

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