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Information über die Prüfungsanmeldebedingungen
Die Prüfungszeiten eines Semesters sind aufgeteilt in einen ersten Zeitraum 4 Wochen unmittelbar nach dem Ende der Vorlesungszeit und einen zweiten Zeitraum 2 Wochen unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt online unter https://pruefung.uni-rostock.de . Die dazu erforderlichen Angaben (Prüfungs-Nr., Datum und Ort) sind angelegt.
- Die Frist für die Meldung zu den Modulprüfungen des ersten Prüfungszeitraums endet zwei Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit.
- Die Frist für die Meldung zu den Modulprüfungen des zweiten Prüfungszeitraums endet eine Woche vor diesem Prüfungszeitraum.
- Die Frist für die Meldung zu den während der Vorlesungszeit abzulegenden Modulprüfungen endet zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Die Online-Prüfungsanmeldung kann nicht angewendet werden bei nicht formalisierten Fremdleistungen und 2. Wiederholungsprüfungen. Dazu bitte im Studienbüro melden.
Hinweis: Die Online-Prüfungsanmeldung stellt keine Zulassung dar. Diese wird durch das Prüfungsamt ausgesprochen.
Bachelorarbeit
Ausgabe und Anfertigung der Bachelorarbeit sind in Paragraph 25, Abgabe, Kolloquium und Bewertung in Paragraph 26 der Prüfungsordnung geregelt.
Weitere Hinweise finden Sie hier: Hinweise zur Bachelorarbeit
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist bis 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit zu stellen. Dazu ist das folgende Formular zu verwenden: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
Masterarbeit
Ausgabe und Anfertigung der Masterarbeit sind in Paragraph 25, Abgabe, Kolloquium und Bewertung in Paragraph 26 der Prüfungsordnung geregelt.
Weitere Hinweise finden Sie hier: Hinweise zur Masterarbeit
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist bis 1 Woche nach Beginn der Vorlesungszeit zu stellen. Dazu ist das folgende Formular zu verwenden: Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit
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